Häufige Fragen zu unseren Liegerädern finden Sie auf dieser Webseite auch in unseren Liegerad-FAQ oder in den Betriebsanleitungen. Gerne beantworten wir Ihre darüber hinausgehenden Fragen während der oben angegebenen telefonischen Servicezeit. Für eine ausführliche Beratung und technische Unterstützung finden Sie im Menu „Fachhändler“ schnell einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Presseanfragen bitte an +49 (0) 61 92 – 97 99 2-283; Lieferanten wählen die +49 (0) 61 92 – 97 99 2-288.
Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

10 Jahre Garantie

Unsere Leistung über den Rahmen der Gewährleistung hinaus

Als Käufer eines neuen HP Velotechnik-Liegerades können Sie eine Garantie von 10 Jahren auf den Rahmen und die Schwingenlagerung erhalten. Bitte registrieren Sie sich dafür innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf bei HP Velotechnik. Ein entsprechender Vordruck liegt der Betriebsanleitung bei, alternativ können Sie das Formular auch hier herunterladen. Es gelten die Garantiebedingungen, die in der mit Ihrem Rad gelieferten Bedienungsanleitung abgedruckt sind.

Gut zu wissen

Das ist wichtig für Ihre 10-Jahres-Garantie

Ihr Fachhändler muss Ihr HP Velotechnik-Fahrrad fahrbereit machen, so dass die sichere Funktion gewährleistet ist. Er führt eine Endkontrolle und eine Probefahrt durch.

Nach dem Gesetz steht Ihr Fachhändler unter anderem dafür gerade, dass Ihr Fahrrad keine Fehler hat, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern (Gewährleistung). Ihr Anspruch nach dieser Regelung endet 2 Jahre nach Abholung beim Kauf Ihres neuen Fahrrades.

Darüber hinaus bietet HP Velotechnik dem Erstkäufer eines neuen Rades eine Garantie von zehn Jahren auf den Rahmen und die Schwingenlagerung des Fahrrades gegen Schäden durch Material- oder Verarbeitungsfehler.

Die Garantie umfasst keine Schäden, die durch gewöhnlichen Verschleiß, Korrosion oder an der Oberflächenbeschichtung auftreten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Sturz, Unfall, Überbelastung, unsachgemäße Montage und Behandlung sowie Veränderung des Fahrrades auftreten. Die Beweislast trägt der Käufer. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Betriebsanleitung verwirkt die Garantie.

Die Garantie gilt ab Kaufdatum (Beleg des Fachhändlers) eines neuen Rades. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Fachhändler, der das Rad bei HP Velotechnik bestellt hat.

Im Schadensfall ist der beschädigte, gesäuberte Rahmen auf unseren Wunsch zur Prüfung vom Fachhändler an uns einzusenden.

Im Garantiefall werden wir das beschädigte Bauteil nach unserer Wahl reparieren oder durch ein gleichwertiges Ersatzteil ersetzen (Garantieleistung). Arbeitskosten, Transportkosten oder Nutzungsausfall werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Bei einer Garantieleistung werden keine Verschleißteile ersetzt oder eine Inspektion durchgeführt.

Durch eine etwaige Garantieleistung wird die ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert und keine neue Garantie bewirkt. Im Falle der Ablehnung der Garantieleistung wird HP Velotechnik eine kostenpflichtige Reparatur nur nach Absprache mit dem Kunden bzw. seinem Vertreter, dem bezogenen Fachhändler, durchführen.

Voraussetzung für die erweiterte Garantie ist die Registrierung des Käufers mit dem der Betriebsanleitung beiliegenden Garantieregistrierungsformular. Dieses Formular muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf ausgefüllt an HP Velotechnik gesendet werden.

Die Garantie gilt nur, wenn der in der Anleitung abgedruckte Inspektionspass beim Kauf ausgefüllt und sämtliche dort aufgeführten Inspektionen vom Zweiradmechaniker ausgeführt und eingetragen wurden.

Im Garantiefall muss der Inspektionspass gemeinsam mit einer Kopie des Kaufbeleges über den Fachhändler an HP Velotechnik geschickt werden.

Die Garantie beeinflusst nicht die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.